Das Bauspardarlehen wird von einer Bausparkasse genehmigt, wenn der Sparer bei der Zuteilung seiner gesparten Summe nicht den vorher vereinbarten Sparbetrag erreicht hat.
Somit gibt die Bank den Restbetrag als Darlehen hinzu, wenn das Guthaben auf dem Bausparkonto eine Gewisse Mindestsumme erreicht hat.
Das Darlehen wird, wie im Vertrag festgelegt, monatlich oder vierteljährlich vom Sparer durch Ratenzahlung zurückerstattet. Dies geschieht in einem von beiden Parteien vorher festgelegten Zeitrahmen.
Für den Bausparer ist das Bauspardarlehen sogar rechtlich garantiert und kann in Zweifelsfällen eingeklagt werden.
Es gibt nur wenige Ausnahmefälle, in denen die Bausparkasse die Auszahlung des Bauspardarlehens verweigern kann, zum Beispiel, wenn der Bausparer keine ausreichende Liquidität mehr nachzuweisen imstande ist.
Nach dem Antrag auf die Auszahlung des Darlehens kann die Bearbeitungszeit noch bis zu sechs Wochen dauern.
Zurückgezahlt wird das Darlehen entweder in vorher festgelegten monatlichen Raten oder als Ganzes.
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