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Die Zuteilung der aus einem Bausparvertrag resultierenden Summe kann auch als Ende des  Anlegens mittels eines Bausparvertrages bezeichnet werden.

Hier wird dann die komplette, über die Jahre hinweg angesparte Geldsumme samt Zinsen und möglichem Darlehen dem Sparer ausgehändigt, der diese dann für seine bauwirtschaftlichen Zwecke nutzen kann.

Die Zuteilung ist zum einen stark abhängig von der Mindestsparzeit, die den Rahmen für den Bausparvertrag bildet und eine zeitliche Begrenzung darstellt; zum anderen muss natürlich auch der im Vertrag veranschlagte Sparbetrag erreicht worden sein, sonst kann sich die Zuteilung um die Zeit verzögern, die der Sparer benötigt, um den restlichen Sparbetrag bei zusteuern.

Bei Vorfinanzierungen gewisser baugewerblicher Projekte kann noch eine weiter Tatsache zu erheblichen Verzögerungen und den daraus resultierenden Problemen führen.
Nämlich ist der Zeitpunkt der Zuteilung niemals hundertprozentig garantiert, da er stark abhängig ist von der jeweils vorherrschenden Finanzmarktlage, was zu den oben erwähnten Verzögerungen führen kann. Dies kann weitaus negative Folgen für die Sparer haben.
Dieser Fall kommt aber nicht allzu häufig vor und sollte beim Antrag auf einen Bausparvertrag nicht zu sehr ins Gewicht fallen.
 
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